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Unser Förderverein

Verein der Freunde und Förderer der Oberschule Neuenhagen


Am 14.01.2009 wurde in der ARCHE Neuenhagen der Förderverein der Oberschule Neuenhagen gegründet. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele und sieht seinen Zweck in der Unterstützung der pädagogisch-erzieherischen Arbeit der Oberschule.

Die Idee für die Gründung eines Fördervereins ist durchaus nicht zufällig entstanden. Nachdem die Oberschule - als Oberschule mit berufsorientierendem Profil - nicht nur in Neuenhagen bekannt geworden ist und bestehenden alten Vorurteilen gegen den ehemaligen Schulstandort im Puschkinweg beharrlich entgegentrat, findet das neue, moderne Konzept der Oberschule das Interesse von Eltern, die eine sinnvolle Vorbereitung ihrer Kinder auf die Arbeits- und Lebenswelt nach der Schule suchen und wird damit auch für die regionale Wirtschaft interessant.

Die Freunde und Förderer wollen die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Pädagogen in geeigneter Weise unterstützen.

Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist selbstlos tätig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 24,00 €. Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.

Satzung

des Vereins

Freunde und Förderer der
Oberschule Neuenhagen e.V.
                                                                     

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen
Freunde und Förderer der Oberschule Neuenhagen  e. V.

Er hat seinen Sitz in der       

Oberschule Neuenhagen 
Ziegelstraße 16
15366 Neuenhagen 

Geschäftsjahr ist das Schuljahr. 

§ 2 Vereinszweck

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige  Zwecke im Sinne des Abschnitts  „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.  

Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Bildung an der Oberschule.
Dazu wird der Verein zu Spenden aufrufen. Der Verein soll helfen, die Schule vor allem in der Gemeinde und im Umfeld bekannt zu machen. Er unterstützt schulische Höhepunkte und hilft bei deren Vorbereitung und Durchführung. Die Mitglieder des Vereins wollen durch eigene Arbeits- und Sachleistungen, durch finanzielle Zuwendungen oder durch das Gewinnen von Sponsoren die Schule unterstützen.
Ziel des Vereins ist es, möglichst viele Personen aus dem Wohnumfeld für das pädagogische Anliegen der Schule zu interessieren.        

§ 3 Unterstützungsfonds

Die im Unterstützungsfonds angesammelten Mittel werden für ergänzende Anschaffungen und Instandhaltungen und für Zuschüsse zu besonderen Maßnahmen verwendet. Dazu gehören zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts zum Beispiel: 

Projekte wie

  • Schülerbücherei
  • Schulhof
  • Wettbewerbe innerhalb und außerhalb der Schule
  • Schülerfahrten
  • Lehr- und Lernmittel.

Anträge auf Mittel des Unterstützungsfonds können von Lehrern, Eltern oder Schülern über den Schulleiter ebenso wie von diesem selbst an den Vorstand gerichtet werden. Der Vorstand entscheidet über die Mittelvergabe mit Mehrheit.

Anschaffungen aus Fondsmitteln werden der Schule grundsätzlich leihweise gegen Empfangsnachweis überlassen. 

§ 4 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur zeitnah und für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Zuwendungen, die dem Zweck der Körperschaft fremd oder unverhältnismäßig hoch sind, begünstigt werden. 

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Schuljahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Schuljahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Für die Mitglieder sind die Satzung und die Ordnung des Vereins sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. 

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 3 Mitglieder anwesend sind.

Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per E-Mail erfolgen) zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Bestimmung der Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
  • Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
  • Wahl des Kassenprüfers für den Zeitraum von zwei Jahren 

§ 7 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er  fasst Beschlüsse  mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden.

Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. 

§ 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Die Auflösung kann nur in einer außerordentlichen, zu diesem Zweck schriftlich einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitgliedern beschlossen werden.
Der Verein wird grundsätzlich aufgelöst, wenn die Oberschule geschlossen wird oder es dem Verein unmöglich ist, den gestellten Zweck zu erreichen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Gemeinnützigen Förderverein der sonstigen Reha – Einrichtung Neuenhagen mit der Maßgabe, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden. 

 

Hinweis:

Die Oberschule mit berufsorientierendem Profil (OSB) wurde am 22.02.2010 umbenannt. Der neue Name lautete "Oberschule am Schäferplatz". Für die Veröffentlichung der Satzung auf der Webseite der Oberschule wurden die im Gründungsdokument vom 14.01.2009 vorhandenen Bezeichnungen "OSB" und "Oberschule mit berufsorientierendem Profil" durch "Oberschule am Schäferplatz" und "Oberschule" ersetzt. Nach dem Umzug der Oberschule am Schäferplatz zum Beginn des Schuljahres 2015-16 in ein neu ausgestattetes Schulgebäude auf dem Gelände des Bildungsträgers, Internationaler Bund, Verbund Berlin-Brandenburg, Betrieb Nordost, Ziegelstraße 16, 15366 Neuenhagen bei Berlin, wurde der Name des Fördervereins dem erneut geänderten Namen der Oberschule für die Belange der Öffentlichkeitssarbeit angepasst. Die beim Amtsgericht Strausberg eingetragene Bezeichnung des Fördervereins wird hiervon nicht berührt.

Beitrittserklärung

Die Beitrittserklärung finden Sie hier.

Sie können uns die Beitrittserklärung unterschrieben und eingescannt gern per Email senden an: foederverein@oberschule-neuenhagen.de.

Vorstand

Vorstandsmitglieder

des Vereins Freunde und Förderer
der Oberschule Neuenhagen e.V

Jens Trittel
Francesco Malo

Kontoverbindung

Empfänger:           Freunde und Förderer der OSB
IBAN:                      DE67 1705 4040 0020 0559 94
BIC:                         WELADED1MOL
Bank:                      Kreissparkasse Märkisch-Oderland

Einen Überweisungsträger können Sie hier herunterladen.

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