Bildungsdienstleistungen bleiben umsatzsteuerfrei


Gestern hat der Bundestag das Gesetz "Zur weiteren Förderung der E-Mobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetz 2019) verabschiedet. Darin enthalten war auch ein Artikel 10, der noch im Referentenentwurf des Gesetzes eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsdienstleistungen enthalten hatte. Der Artikel sah den Wegfall dieser Befreiung für private Träger vor. „Das hätte zu einer unerträglichen Benachteiligung der privaten Anbieter in diesem Bereich geführt“, so der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar, der auch Vorsitzender des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband, BBB) ist. Der BBB hatte eine Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz abgegeben und konnte die Abgeordneten offenbar überzeugen. Auf Antrage der Regierungsfraktionen wurde der Artikel 10 ersatzlos gestrichen. „Das ist ein großartiger Erfolg“, so Fojkar, „der nur durch das Engagement der Mitglieder des BBB zustande gekommen ist. Sie haben auf die Ungerechtigkeit gegenüber den privaten Dienstleistern und der damit einhergehenden massiven Wettbewerbsverzerrung hingewiesen.“ Der BBB wird weiter darauf bestehen, dass die nach den SGB II und III geförderten Weiterbildungsmaßnahmen ausdrücklich in den Katalog der (umsatz-)steuerbefreiten Dienstleistungen aufgenommen werden.


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