Ab Montag, 19.04.2021 gilt auch an der Oberschule Neuenhagen die Testpflicht. Die Schüler*innen müssen sich, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zuhause zweimal wöchentlich selbst testen. Das negative Testergebnis müssen die Eltern gegenzeichnen. Sollte solch eine Bescheinigung nicht vorliegen, darf der*die Schüler*in nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und verbleibt im Distanzunterricht.