"Testkonzept Schule" ist weiterhin anzuwenden

Das Testkonzept Schule mit Stand vom 7. März 2022 ist bis einschließlich Samstag, den 2. April 2022 weiterhin anzuwenden.


Folgende Maßnahmen gelten:


a. Als Rechtsgrundlage tritt § 23 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungan an die Stelle von § 24 der Dritten SARSCoV-2-Eindämmungsverordnung.

b. Die Schüler/innen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 22a Abs.1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes führen können, dürfen weiterhin das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal in der Woche - am Montag, Mittwoch und Freitag - eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen.

Das Testkonzept Schule wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand auf jeden Fall bis zu den Osterferien fortgeschrieben.

Hygienekonzept unserer Schule


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Oberschule Neuenhagen
Ziegelstr. 16
15366 Neuenhagen b. Berlin

Leiterin der Oberschule:
E-Mail: Claudia.Bruenner@ib.de
Fon.: 0 3342 2538 -69

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