Mit dem für Gesundheit zuständigen Ressort der Landesregierung besteht Einvernehmen, dass die Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs nach den Sommerferien 2022 durch ein zeitlich befristetes Testkonzept flankiert wird.
Dieses sieht vor, dass in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (Montag, den 22. August 2022 bis Freitag, den 26. August 2022) Schüler/innen und in der Schule Tätige, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen können, die Schule nur betreten dürfen, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis führen.